Bankwesen

Immobilienkauf auf den Kanaren

Der Immobilienkauf auf den Kanaren folgt spanischem Recht mit einigen regionalen Besonderheiten. Der Prozess ist gut etabliert, erfordert jedoch sorgfältige Navigation, besonders für ausländische Käufer.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. NIE besorgen: Ausländeridentifikationsnummer — vor jedem Immobilienkauf obligatorisch.
  2. Bankkonto eröffnen: Spanisches Bankkonto für Geldüberweisungen und Rechnungszahlungen.
  3. Anwalt beauftragen: Ein unabhängiger, englisch-/deutschsprachiger Anwalt mit Spezialisierung auf spanisches Immobilienrecht wird dringend empfohlen (Kosten: 1–2% des Kaufpreises).
  4. Immobilie finden: Über lokale Makler, Online-Portale (Idealista, Fotocasa, Kyero) oder Mundpropaganda.
  5. Anzahlungsvertrag (Contrato de arras): Nach Auswahl der Immobilie wird ein Reservierungsvertrag unterzeichnet und eine Anzahlung geleistet (typischerweise 10% des Preises). Tritt der Käufer zurück, verliert er die Anzahlung; tritt der Verkäufer zurück, muss er das Doppelte zurückzahlen.
  6. Due Diligence: Der Anwalt prüft Eigentumsverhältnisse, Schulden, Bebauungspläne und Rechtsstatus.
  7. Notarielle Urkunde (Escritura pública): Vor einem spanischen Notar unterzeichnet. Der Käufer zahlt den Restpreis zuzüglich Steuern und Gebühren.

Kaufnebenkosten (ca.)

  • ITP (Grunderwerbsteuer): 6,5% für Wiederverkaufsimmobilien
  • IGIC + AJD (Neubau): 7% IGIC + 0,75% Urkundensteuer
  • Notar und Grundbuch: ~1.500–2.500€
  • Anwaltskosten: 1–2% des Kaufpreises
  • Verwaltungsgebühren: ~300–600€
  • Gesamtbudget: 8–10% des Kaufpreises für Wiederverkauf, 10–12% für Neubau

Wichtige Hinweise

  • Prüfen, ob die Immobilie eine Erstbezugsgenehmigung (Licencia de Primera Ocupación) hat
  • Bodenklassifizierung prüfen — auf geschütztem ländlichem Boden darf nicht gebaut werden
  • Immobilien mit Ferienvermietungslizenz (V.V.) haben Mehrwert, können aber in bestimmten Gebieten eingeschränkt sein
  • Steuervertreter für Nicht-Residente erforderlich (ca. 100–200€/Jahr)
  • Vermögensteuer: Freibetrag von 700.000€ plus 300.000€ für Hauptwohnsitz in einigen Regionen