Aufenthaltserlaubnis

Visa und Aufenthalt auf den Kanaren

Der Prozess für das Leben auf den Kanaren hängt von Ihrer Nationalität ab. Dieselben Regeln gelten in ganz Spanien, einschließlich der Kanaren.

EU/EWR/Schweizer Bürger

EU-Bürger können ohne Visum auf den Kanaren leben und arbeiten. Für Aufenthalte über 3 Monate müssen sie sich für das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión (bekannt als "grünes NIE") registrieren. Nachweis über finanzielle Mittel oder Beschäftigung sowie Krankenversicherung erforderlich. Der Prozess erfolgt bei der Ausländerbehörde oder der Nationalpolizei.

UK-Bürger (nach dem Brexit)

Seit dem 1. Januar 2021 unterliegen britische Staatsbürger denselben Regeln wie Nicht-EU-Bürger. Diejenigen, die vor dem 31. Dezember 2020 in Spanien lebten, mussten sich unter dem Austrittsabkommen registrieren (TIE — Ausländeridentitätskarte). Neue Bewohner müssen ein geeignetes Visum beantragen (Nicht-Lukratives Visum, Arbeitsvisum oder Digital-Nomaden-Visum).

Nicht-EU-Bürger

  • Nicht-Lukratives Visum (NLV): Für Rentner oder Personen mit passivem Einkommen. Erfordert Nachweis eines Jahreseinkommens von etwa 28.800€ (400% IPREM) plus 7.200€ pro zusätzlichem Familienmitglied und vollständige private Krankenversicherung ohne Zuzahlungen.
  • Arbeitsvisum (Angestellter): Erfordert ein Stellenangebot eines spanischen Unternehmens. Das Unternehmen leitet das Arbeitsgenehmigungsverfahren ein.
  • Selbstständigen-Visum (Autónomo): Für Freiberufler. Erfordert Geschäftsplan, berufliche Qualifikationen und finanzielle Mittel.
  • Digital-Nomaden-Visum: 2023 unter dem Start-up-Gesetz eingeführt. Für Remote-Arbeiter, die bei nicht-spanischen Unternehmen angestellt sind. Mindesteinkommen: 200% des SMI (ca. 2.520€/Monat). 1 Jahr gültig (verlängerbar bis 5 Jahre). Reduzierter Steuersatz von 24% (statt 25–48%) für 4 Jahre.
  • Golden Visa: Für Investoren, die Immobilien im Wert von 500.000€ oder mehr kaufen (lastenfrei).

NIE (Ausländeridentifikationsnummer)

Die NIE ist für jede finanzielle oder rechtliche Transaktion in Spanien obligatorisch, einschließlich Immobilienkauf, Kontoeröffnung oder Arbeitsvertrag. Beantragung persönlich bei einer Polizeidienststelle in Spanien oder über ein spanisches Konsulat im Ausland.